Kostenfreie Streckenmaut

Ab sofort steht die Streckenmaut der ASFINAG ohne weitere Kosten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung – auch der bisherige Kostenanteil von 7 Euro entfällt. Mehr noch: Die Ausstellung erfolgt automatisch zusammen mit der Ausstellung der (für Menschen mit Behinderung ebenfalls kostenlosen) Jahresvignette.

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, sofern sie im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Die Vignette und die Streckenmaut-Befreiung sind Kennzeichen-bezogen.

Seit 1. Jänner 2022 können alle, die über eine kostenlose digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen verfügen (= Gratisvignette), ohne Vorlage zusätzlicher Nachweisdokumente auch eine digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen an den ASFINAG-Mautstellen beziehen. Mit Ende des Jahres 2023 wurde die bisherige Streckenmaut-Jahreskarte durch die Mehrfahrten-Karte ersetzt.
Autofahrerinnen bzw. Autofahrer, die Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen haben, erhalten nunmehr automatisch jeweils eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawanken Autobahn).

Ob bei der ASFINAG eine Gratisvignette und die Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte freigeschaltet sind, kann man online auf ASFINAG Gültigkeitsabfrage abfragen: ASFINAG Gültigkeitsabfrage

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung, die bereits über eine kostenlose Digitale Vignette verfügen, wird automatisch eine kostenlose Mehrfahrtenkarte mit demselben Gültigkeitszeitraum wie die kostenlose Digitale Vignette gebucht.
Wurde keine kostenlose Digitale Vignette registriert, ist eine kostenlose Mehrfahrtenkarte, welche zu einer unbeschränkten Anzahl an Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung berechtigt, unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Parkausweis) für dauernd stark gehbehinderte Personen
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) – Eintragung der Einschränkung im Führerschein der Person mit Behinderung.

Die Mehrfahrtenkarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen wird nur auf ein für den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt. Die Karte wird zusätzlich auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Mehrfahrtenkarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 (Brenner Autobahn)
Eine Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung zur Benutzung der A 13 berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl an Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung und kann zu einem Preis von 11,00 EUR (inklusive 20 % Umsatzsteuer) erworben werden. Voraussetzungen – bezugsberechtigt sind:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt
  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs 2 Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können

Die Mehrfahrtenkarte für Lenker mit Behinderung wird nur für ein auf den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt. Diese Mehrfahrtenkarte gilt ausschließlich nur auf der A 13 – Brenner Autobahn.

Felbertauernstraße (P1)
Die vergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • gültige Lenkerberechtigung mit entsprechendem Einschränkungsvermerk (Behindertenfahrzeug oder Automatikgetriebe)
  • Zulassungsbesitzer des Kfz
  • Parkausweis § 29b StVO
  • Kosten: dzt. € 13,00

Quellen und weiterführende Hinweise:
https://www.asfinag.at/ueber-uns/presse/pressemeldungen/kostenfreie-streckenmaut-fur-menschen-mit-behinderungen/Kostenfreie Streckenmaut für Menschen mit Behinderungen | ASFINAG

Maut (oesterreich.gv.at)

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