Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 4 pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. Welche dies sind und wie hoch der Zuschuss ist, haben wir hier aufgelistet.
Wenn Sie eine nahe Angehörige bzw. einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 4 pflegen und
- Dies seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung tun
- Ihr monatliches Netto-Einkommen im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.500 Euro betrug
Dann stellen Sie bei jenem Versicherungsträger, bei dem Ihr naher Angehöriger das Pflegegeld erhält, einen Antrag auf den Angehörigen
Hinweis: Wenn Sie in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines Kindes mit Behinderung selbst- oder weiterversichert sind, erhalten sie automatisch von dem Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind, den Angehörigenbonus.
Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein, in der Höhe von 125 Euro ausbezahlt. Vom Angehörigenbonus wird kein Krankenhausversicherungsbeitrag abgezogen. Der Angehörigenbonus ist steuerfrei, unpfändbar und wird z.B. nicht auf due Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistung oder die Mindestsicherung angerechnet.
Sie möchten gerne mehr Informationen dazu, würden gerne Details abklären oder möchten Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?
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Weitere Quellen: www.pva.at