Aufgrund seiner Geh- und Bewegungseinschränkungen wandte sich Herr P. an unsere Beraterin, um sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Gemeinsam erreichten wir viel mehr als nur ein fertig ausgefülltes Formular.
Nach einem Überblicksgespräch füllten Herr P. und unsere Beraterin vorerst einmal gemeinsam Anträge für einen Unterstützungsfonds für einen Badumbau und den Antrag für den Parkausweis nach § 29b StVO aus.
Etwas später erhielt Herr P. die amtliche Mitteilung, dass er für die Überprüfung, ob die Ausstellung eines Parkausweises gerechtfertigt ist, zu einem ärztlichen Untersuchungstermin kommen muss. Zwischenzeitlich erkrankte er allerdings noch an einem Lungenkarzinom und musste sofort mit einer sehr kräftezehrenden Chemotherapie beginnen. Die Anreise zum vorgegebenen Untersuchungstermin bezüglich Parkausweises wäre für ihn ein enormer Aufwand gewesen, da er zu dieser Zeit bereits sehr eingeschränkt mobil war und der Termin auch zeitlich noch in weiterer Ferne lag.
Nach Intervention unserer Beraterin beim Sozialministeriumservice und einigen Telefonaten mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit konnte sie erreichen, dass kurz darauf eine Ärztin Herrn P. einen Hausbesuch abstattete, um die Begutachtung bezüglich Parkausweis und auch bezüglich Badumbau durchzuführen. Bereits eine Woche später erhielt er von der Ärztin (welche nach seinen Aussagen sehr freundlich und kompetent war) Bescheid, dass seine Einstufung zum Grad der Behinderung von 60 auf 80% erhöht wird und der Umstand der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben ist. Somit konnte ihm sofort ein Parkausweis ausgestellt werden.
Für Herrn P. ist das eine sehr große Erleichterung, da er nun bei seinen häufigen Terminen im Krankenhaus auf den Behindertenparkplätzen parken kann.