Immer mehr Mitglieder berichteten uns, dass sie die Straßenbahnen und Autobusse der Linz Linien nicht nutzen durften, wenn ihr Rollstuhl von einem eigenen Rollstuhl-Zuggerät gezogen wird. (Hinweis: Diese Geräte werden einem Rollstuhl vorgespannt und ziehen den Rollstuhl.) Wir haben das Unternehmen um Stellungnahme gebeten. Sinngemäß verkürzt bekamen wir von den Linz Linien folgende Rückmeldung:
Die LINZ LINIEN GmbH verfügt über einen Fahrzeugpark, der zu 100 % in Niederflurbauweise ausgeführt ist, sämtliche Gefährte verfügen über die Voraussetzungen für barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel. Rollstühle, egal, ob diese manuell oder direkt mittels Elektromotor angetrieben werden, werden selbstverständlich in den Fahrzeugen der LINZ LINIEN GmbH befördert. Gegenstände (Rollstühle, Kinderwägen, Fahrräder, Objekte aller Art) dürfen bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes aus Sicherheitsgründen nur dann befördert werden, wenn dies die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Objekte bestimmte Abmessungen nicht überschreiten. Die Standardlänge eines Rollstuhls beträgt gemäß ÖNORM B 1600:2011 maximal 1250 mm. Diese Standardabmessungen liegen auch der Fahrgastraumgestaltung unserer Busse und Straßenbahnen zu Grunde. Nur mit Rollstühlen, die innerhalb dieser Normabmessungen liegen, ist für den Rollstuhlfahrer selbst und die übrigen Fahrgäste ein sicheres und zügiges Ein- und Aussteigen, ein gefahrloses Rangieren im Fahrzeug sowie eine gefahrlose Beförderung technisch sichergestellt.
Die Länge eines Rollstuhlzuggerätes, z.B. „Swiss Trac“, beträgt bereits 750 mm. Ein Gespann, bestehend aus einem normgerechten Rollstuhl und angekuppeltem „Rollstuhlzuggerätes“, überschreitet die Maximallänge von 1250 mm bei Weitem. Ein solches Rollstuhlgespann führt in der Praxis sowohl zu Gefahren beim Fahrgastwechsel als auch zu Gefahren beim Rangieren und Einparken des Gespannes in den meist stark frequentierten Straßenbahnen und Bussen. Insbesondere aufgrund der Überlänge des Rollstuhlgespannes und nicht zuletzt aufgrund des schweren und kräftigen elektromechanisch angetriebenen Rollstuhlzuggerätes kann es beim Ein- und Ausfahren zu Verletzungen anderer Fahrgäste kommen. Auch ist ein sicheres Einparken und eine vernünftige Sicherung des Rollstuhlgespannes in den Straßenbahnen und Bussen aus Platzgründen nicht gewährleistet.
Ein Solotransport eines Rollstuhlzuggerätes in Straßenbahn und Bus ist auf Grund des hohen Eigengewichts nicht möglich. Eine unter Umständen unkontrollierte schwere Masse kann beträchtliche Schäden anrichten bzw. Fahrgäste schwer verletzen.