Rechtsanspruch auf Begleitung
Rechtsanspruch auf Begleitperson
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Wir haben uns mit anderen Organisationen im Frühjahr zusammengeschlossen, weil bei den Begutachtungen der PVA (Pflegegeld, Invaliditätspension oder andere Sozialleistungen) die untersuchten Menschen oft sehr unhöflich behandelt wurden. Eine Studie der Arbeiterkammer OÖ war der Anlass. Viele Betroffene erleben ähnliche Probleme auch bei Untersuchungen des Sozialministeriumsservice, z. B. für Familienbeihilfe, Behindertenpass oder Parkausweis.
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Gute Nachricht: Der Nationalrat hat dazu eine Änderung beschlossen. Ab 1. September 2026 gilt: Man hat das Recht, eine vertraute Person bei ärztlichen Untersuchungen mitzunehmen. Das gilt sowohl für Leistungen der Sozialversicherung als auch für Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice.
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Wir danken für Ihre Anliegen und Erfahrungen. Wir wollen die neue Regelung gut umsetzen. Wenn Sie etwas mitteilen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an helene.fritsch@fokusmensch.info oder senden Sie uns einen Brief an: FOKUS MENSCH, Gewerbepark Urfahr 6/1, 4040 Linz.