Rechtsanspruch auf Vertrauensperson
Rechtsanspruch auf Vertrauensperson
Um auf die mangelhafte Begutachtungspraxis bei Untersuchungen der PVA zu Pflegegeld, Invaliditätspension oder andere Leistungen der Sozialversicherung hinzuweisen, wurden wir gemeinsam mit anderen Organisationen bereits im Frühjahr aktiv. Auslöser war eine veröffentlichte Studie der Arbeiterkammer OÖ. Ähnliche schlechte Erfahrungen machen viele Betroffene auch bei den ärztlichen Untersuchungen beim Sozialministeriumsservice, z.B. für erhöhte Familienbeihilfe, Behindertenpass oder Parkausweis.
Unsere gemeinsamen Forderungen zeigen Früchte: Der Nationalrat hat einstimmig eine Veränderung der gesetzlichen Situation beschlossen. Ab 1. September 2026 soll ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei ärztlichen Untersuchungen gesetzlich verankert werden, sowohl für die Leistungen nach der Sozialversicherung als auch für Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice.
Wir freuen uns, dass wir hier gemeinsam zu einer raschen Verbesserung beitragen konnten. Wir nehmen Ihre Anliegen und Erfahrungen weiterhin gerne entgegen, um auch ein wachsames Auge auf die praktische Durchführung der gesetzlichen Regelung zu haben. Ihre Erfahrungen können Sie gerne per Mail an helene.fritsch@fokusmensch.info senden oder Sie senden uns ein Schreiben an FOKUS MENSCH, Gewerbepark Urfahr 6/1, 4040 Linz.