Kritik an Überarbeitung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
Kritik an der Überarbeitung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
Hier eine Zusammenfassung unserer wesentlichsten Forderungen bzw. Kritikpunkte: (NICHT in einfacher Sprache)
Mangelnde Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
Mit der Ratifizierung der Konvention im Jahre 2008 hat sich Österreich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen unter anderem Chancengleichheit, Barrierefreiheit und vor allem eine volle und wirksame Teilhabe in der Gesellschaft zu garantieren. Die Novelle verfolgt laut Erläuterungen das Ziel, das Chancengleichheitsgesetz im Sinne der UN-BRK weiterzuentwickeln, Leistungen anzupassen sowie Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Die UN-BRK regelt jedoch mehr als eine sprachliche Anpassung. Sie verpflichtet zu einem menschenrechtlichen Ansatz, der Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und klare, einklagbare Rechtsansprüche sicherstellt.
Gleichzeitig zeigt sich, dass zentrale Grundprinzipien der UN-BRK im Gesetzesentwurf nicht konsequent umgesetzt werden. Vor allem die tatsächliche Ausgestaltung von Selbstbestimmung, Rechtsansprüchen, personenzentrierter Unterstützung und gesellschaftlicher Inklusion bleibt vielfach hinter dem aktuellen Verständnis von Behinderung zurück. Hier ist unserer Meinung nach noch ein umfangreicher Veränderungsbedarf gegeben.
Selbstbestimmung braucht eine echte Mitbestimmung:
Der vorliegende Entwurf betont mehrfach Selbstbestimmung und Teilhabe, gleichzeitig werden aber Assistenzkonferenzen abgeschafft und standardisierte Erhebungsinstrumente gestärkt. Aus fachlicher Sicht besteht hier ein erheblicher Widerspruch, denn Menschen mit Behinderungen benötigen keine stärkere Standardisierung ihrer Lebensrealitäten, sondern individuelle und personenzentrierte Planung.
Es braucht verbindliche Beteiligungsrechte, Mitsprachemöglichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungswege und Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, denn ohne diese Elemente bleibt die Selbstbestimmung nur am Papier.
Sprache prägt Bewusstsein und Menschenbilder
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält Formulierungen und Strukturen, die einem fürsorgeorientierten System entsprechen. Dabei erscheinen Menschen mit Behinderungen vielfach als Empfängerinnen und Empfänger von „Maßnahmen“, nicht jedoch als Personen mit aktiven Rechten und einklagbaren Ansprüchen auf Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe.
Die sprachliche Anpassung auf „Menschen mit Behinderungen“ (statt „Menschen mit Beeinträchtigungen“) wird von uns begrüßt. Allerdings zeigt sich im weiteren Text nach wie vor ein starkes medizinisch- und defizitorientiertes Verständnis. Begriffe wie „Funktionsausfälle“, „Störungen“, „geistige Behinderung“ oder „stumme Menschen“ entsprechen weder aktuellen fachlichen Standards noch einem menschenrechtsorientierten Zugang.
Inklusion darf nicht mit Anpassung verwechselt werden
Wir sehen es als sehr positiv, dass ein Fokus auf die Inklusion am Arbeitsmarkt und auf neue Wohnformen gelegt wurde. Es zeigt sich im Entwurf jedoch teilweise ein Verständnis, wonach Menschen mit Behinderungen möglichst „fit“ für bestehende (Arbeitsmarkt-)Systeme gemacht werden sollen.
Inklusion bedeutet nicht primär die Anpassung des Menschen an gesellschaftliche Strukturen, sondern die Anpassung der gesellschaftlichen Strukturen an die menschliche Vielfalt.
Beendigung der Arbeit in Werkstätten mit dem 65. Lebensjahr
Äußerst kritisch sehen wir die vorgesehene altersbedingte Beendigung teilhabeorientierter Angebote. Die Einführung der Tagesbetreuung als Ersatz für die fähigkeitsorientierte Aktivität ab dem 65. Lebensjahr birgt die Gefahr eines Rückschrittes in betreuungsorientierte Strukturen bzw. einer Reduzierung des Leistungsangebotes. Das entspricht keineswegs einer Weiterentwicklung der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen haben – wie alle anderen Menschen auch – ein Recht auf Entwicklung, Aktivität, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig vom jeweiligen Alter.
Darauf haben alle Expertisen der Träger und Einrichtungen, aber auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen im Vorfeld mehrfach hingewiesen. Wir fordern daher eine Rücknahme dieser geplanten Regelung!
Teilhabe wird von Finanzierung abhängig gemacht:
An vielen Stellen des Entwurfes entsteht der Eindruck, dass verwaltungsökonomische Ziele stärker berücksichtigt werden sollen als menschenrechtliche Perspektiven.
Menschenrechte dürfen jedoch nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen!
Gerade in Zeiten steigender Unterstützungsbedarfe braucht es ein klares politisches Bekenntnis: Inklusion verursacht nicht Mehrkosten, sondern ist Ausdruck einer demokratischen und menschenrechtsorientierten Gesellschaft.
Zusammenfassung:
Der Entwurf enthält erste Ansätze für Modernisierung und Weiterentwicklung. Gleichzeitig fehlen aber:
- · Klare subjektive Rechtsansprüche
- · Verbindliche Beteiligungsrechte
- · Ausreichend personenzentrierte Verfahren
- · Der konsequente Vorrang ambulanter und inklusiver Formen der Unterstützung oder Begleitung
- · Eine klare Abkehr von fürsorge- und defizitorientierten Systemlogiken
Damit steigt die Gefahr, dass Teilhabe weiterhin von verfügbaren Angeboten, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, administrativen Zuständigkeiten und standardisierten Verfahren abhängig bleibt.
Wir fordern daher mit dieser Novelle unter anderem:
- · Die konsequente Umsetzung der UN-BRK
- · Die Stärkung subjektiver und einklagbarer Rechtsansprüche
- · Die Rechtsansprüche unabhängig von verfügbaren Ressourcen
- · Die verbindliche Miteinbeziehung und Mitsprache im Verfahren um den Assistenzplan
- · Die vorrangige personenzentrierte Begleitung vor jeder Standardisierung
- · Die stärkere Verankerung von Selbstbestimmung und Empowerment
- · Den Vorrang ambulanter und inklusiver Wohnformen
- · Die Möglichkeit, unabhängig vom Alter teilhabeorientierte Angebote in Anspruch nehmen zu können
- · Eine moderne Sprache und Begriffe, die sich an den Menschenrechten orientieren
- · Eine klare Abkehr von defizit- und fürsorgeorientierten Systemlogiken.
Bei Interesse senden wir gerne unsere gesamte Stellungnahme per E-Mail zu. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an info@fokusmensch.info